Fristveränderung zur Nutzung des BeVaP und der LBNR (lebenslange Beschäftigtennummer)
Das BfArM weist auf folgendes hin: „[..] Für die Verwendung der Ersatz-Beschäftigtennummern gibt es aktuell keine Befristung, diese sind aktuell also noch zulässig. Zum September 2024 wird, entgegen den bisherigen […]